Dr. Rolf F. Schell
Heilpraktiker

Videosprechstunde Berlin

Im April 2017 wurde mit Einführung der Videosprechstunde erstmalig eine telemedizinische Leistung in die gesetzliche Regelung übernommen. Seither ist die Nachfrage nach und Akzeptanz von Videosprechstunden, nicht zuletzt durch die Corona Pandemie, sprunghaft angestiegen.

Videosprechstunde
- Wofür ist eine Videosprechstunde geeignet?
- Was ist der Vorteil einer Videosprechstunde?
- Was benötige ich für eine Videosprechstunde?
- Wie funktioniert eine Videosprechstunde?
- Was kostet eine Videosprechstunde?

- Wann ist eine Videosprechstunde ungeeignet?
Schreibtisch 4
Wofür ist eine Videosprechstunde geeignet?
Als Alternative zum Vor-Ort-Besuch eignet sich die Videosprechstunde für Neu- und Bestandspatienten bspw. für
- die Ersteinschätzung von Akutfällen, um die Notwendigkeit eines Termins abzuwägen
- medizinische Ersteinschätzungen und Befundbesprechungen
- Nachsorge
- Therapiekontrolle
Was ist der Vorteil einer Videosprechstunde?
- sicherer ‚Praxisbesuch‘ insbesondere in Grippe- und Pandemiezeiten
- komfortabler ‚Praxisbesuch‘ durch den Wegfall von Weg- und Wartezeiten
- sinnvoll auch für krankheitsbedingt geschwächte Patient*innen oder Patient*innen mit eingeschränkter Mobilität
- bequem für berufstätige Patient*innen, die andernfalls keine Arztbesuche tagsüber wahrnehmen könnten
- effiziente medizinische Erstversorgung
Was benötige ich für eine Videosprechstunde?
- Wir schicken Ihnen per eMail eine Einladung zum Zoom-Meeting.
- Klicken Sie auf den Link, um zur vereinbarten Uhrzeit in den virtuellen Meeting-Raum zu gelangen.
- Wir aktivieren dann die Verbindung, und es kann losgehen.
Was kostet eine Videosprechstunde?
- 15 Minuten Beratungsgespräch kosten Sie (je angefangene Viertelstunde) 29,00 €.
- Zu erstellende Therapiepläne, Back-Office-Arbeiten, Versandkosten werden extra berechnet (GebüH).
- Zahlen können Sie entweder über PayPal oder Überweisung (Rechnung).
- Ggf. Internet-Gebühren Ihres Anbieters.
Wann ist eine Videosprechstunde ungeeignet?
Es existiert keine Negativliste von Diagnosen bzw. Zuständen, die nicht per Videosprechstunde besprochen werden können. Grundsätzlich ist eine Videosprechstunde jedoch dann wenig sinnvoll, wenn:
- für eine abschließende Diagnose eine unbedingte körperliche Untersuchung an Patienten*in oder ein Labortest nötig ist.
- manuelle Behandlungen erforderlich sind, die virtuell nicht durchgeführt werden können.